Bedeutung des Namens „Frauenwürde"

 

Unser deutsches Grundgesetz beginnt mit dem Satz:

 

                         Die Würde des Menschen ist unantastbar. *1

 

Der weibliche Mensch hat ein eigenes gebildetes Gewissen, ist für sich selbst verantwortlich und kann frei über sein Tun und Lassen entscheiden. Das eben macht die Würde und den Wert des Menschen aus, der nun mal ein duales Wesen ist, d. h. der Mann ist nicht mehr Mensch als die Frau oder umgekehrt. Frauen sind aber im Falle einer Schwangerschaft außer für sich selbst auch für das werdende Leben verantwortlich und müssen entscheiden, ob sie ihrem Kind später ein menschenwürdiges Leben ermöglichen können. Sehr oft werden sie in dieser Situation von dem mitverantwortlichen Erzeuger allein gelassen oder sogar zum Abbruch genötigt. Häufig ist auch die finanzielle Grundlage nicht vorhanden (z. B. bei Studierenden oder sehr jungen Frauen).

In solchen Konfliktfällen geraten Frauen dann schnell in Panik und wissen nicht mehr ein noch aus. Für sie engagieren wir uns, dass sie in Ruhe und unbeeinflusst von außen über ihre Situation und ihre Möglichkeiten nachdenken können und bieten Hilfe und Unterstützung an, um dann ihre Entscheidung ganz im oben beschriebenen Sinne selbst bestimmt und bewusst, ohne äußeren Einfluss in der ihnen zukommenden Würde treffen zu können.

 

Wir jedenfalls lassen uns durch keine Drohgebärde der Kirchen-Hierarchen  entmutigen und wissen um unsere Verantwortung und die Menschenwürde der Frau, die ihnen niemand nehmen kann.

 

 

Anmerkung

 

Frauenwürde wurde gegründet von Frauen und Männern der Bewegung

Wir sind Kirche (WsK) und der Initiative Kirche von unten (IKvu) noch bevor das Zentralkomites der deutschen Katholiken (ZdK) den Verein Donum Vitae ins Leben rief.

 

 


*1 Das Wort „Würde" kommt im Gesetzbuch der römisch katholischen Kirche,

   Codex Iuris Canonici (CIC 1983) nicht vor.